Satzung Handicap Pferd im Glück i.G.

§ 1 Name, Sitz

1. Der Verein führt den Namen „HandicapPferd im Glück“ e.V.

2. VR 2025, AG Arnsberg

3. Sitz des Vereins ist 57392 Schmallenberg.

 

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes im Inland (§52 Abs.2 Nr.14 AO). Der Verein möchte aktiven Tierschutz betreiben. Der Verein möchte insbesondere Pferden mit Handicap oder Pferden die aufgrund ihres Alters nicht mehr reitbar oder für verschiedene Betriebe wirtschaftlich sind, ein Zuhause geben.

Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:

1. Ziel des Vereins ist es, den Tierschutzgedanken zu vertreten, zu fördern und durch geeignete Maßnahmen das Bild des Tierschutzes in der Öffentlichkeitim positiven Sinne zu beeinflussen.

2. Aktive Aufdeckung und Verhinderung von Tierleid, Quälerei, Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung von Tieren.

3. Veranlassung von strafrechtlicher Verfolgung bei Verstößen gegen die in dem jeweiligen Land geltenden Tierschutzgesetze.

4. Öffentlichkeitsarbeit, Verbreitung, Pflege und Förderung des Tierschutzgedankens durch Aufklärung, Erwecken von Verständnis für das Wesen der Tiere insbesondere von Pferden und deren Wohlergehen.

5. Aufnahme von in Not geratenen Pferden.

6. Reduzierung der Populationen durch die geltenden Tierschutzlinien entsprechenden Maßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Pferden mit Handicap.

7. Aufnahme, Schutz, Unterbringung, Versorgung von Pferden an kontrollierten Stellen im Inland, die aufgrund verschiedenster körperlicher Einschränkungen oder ihres Alters für Schulbetriebe, Zuchtbetriebe und weiterer Wirtschaftsbetriebe sowie für Privatpersonen nicht oder nicht mehr wirtschaftlich oder reitbar sind.

8. Durchführung und Organisation von Veranstaltungen, auch unter Einbeziehung von Personen des öffentlichen Lebens, um für die Problematik der ehemaligen Schulpferde, Pferden mit Handicap eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen.

9. Betreiben einer Unterkunft zur artgerechten Haltung für Pferde mit Handicap.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes im Inland. Der Verein möchte aktiven Tierschutz betreiben.

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Geschäftsjahr

1. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet am 31. Dezember des Gründerjahres.

2. Der Vorstand hat bis zum 31. März jeden Jahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss aufzustellen.

3. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch die von der Mitgliederversammlung bestimmten Kassenprüfer.

 

§ 5 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.

a) Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen, über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

b) Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

2.
a) Natürliche oder juristische Personen, die den Verein uneigennützig bei der

Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben persönlich, finanziell oder materiell zu

unterstützen bereit sind, können vom Vorstand als fördernde Mitglieder

aufgenommen werden.

b) Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung und deren Annahme erworben. Die

schriftliche Beitrittserklärung ist an den Vorstand des Vereins zu richten; bei Kindern

und Jugendlichen bedarf sie der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung kann die Entscheidung

der Mitgliederversammlung gefordert werden.

 c) Mit Unterzeichnung des Aufnahmeantrags erkennt der Antragsteller die

Vereinssatzung und Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.

3. Die Mitgliedschaft endet

a) bei natürlichen Personen mit dem Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit der Auflösung

b) mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, wenn das Mitglied sie bis zum 15. November des Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand kündigt (Austritt).

c) durch Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des

Vorstandes bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags oder bei schuldhaftem Verstoß

gegen die Satzung oder Vereinsinteressen oder bei Schädigung des Ansehens des

Vereins. Das ausgeschlossene Mitglied kann den Ausschluss binnen vier Wochen

durch schriftlich begründete Beschwerde anfechten, über die die

Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur endgültigen Entscheidung ruht die

Mitgliedschaft.

 

§ 6 Fördermitglieder

1. Fördermitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.

2. Für den Erwerb der Fördermitgliedschaft gilt § 5 1 – 3 entsprechend.

3. Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Rederecht, aber kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht.

 

§ 7 Beiträge

Es sind Mitgliedsbeiträge zu leisten, deren Höhe und Fälligkeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt wurden.

 

§ 8 Organe

Die Organe des Vereins sind

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung.

 

§ 9 Vorstand

 1. Der Verein wird von dem Vorstand geleitet.

2. Der Vorstand i.S.d. §26 BGB besteht aus

-        dem 1. Vorsitzenden

-        dem 2. Vorsitzenden

3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch die zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.

4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Wiederwahl ist möglich.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während seiner Amtszeit aus, ist von der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl durchzuführen, scheiden der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende während ihrer Amtszeit aus, ist innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung einzuberufen, die die Ergänzungswahl durchführt. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand, oder durch eine Minderheit von Vereinsmitgliedern in Höhe von maximal 40 % im Sinne des § 37 BGB.

5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

6. Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen, die die Gegenstände der Beratungen und die Beschlüsse verzeichnen muss. Sie ist vom Versammlungsleiter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

 

§ 10 Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand ist zuständig für

-        die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse

-        die Erfüllung aller dem Verein gestellten Aufgaben, soweit die Entscheidung nicht der Mitgliederversammlung nach dieser Satzung vorbehalten ist

-        die Führung der laufenden Geschäfte.

 

§ 11 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die Wahl des Vorstands, die Entlastung des Vorstands, die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins, Ausschluss von Mitgliedern.

2. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

3. Die Einberufung aller Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch ein Einladungsschreiben per Post, Fax oder E-Mail. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannte Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse gerichtet ist. Online-Versammlungen sind alternativ zu einem Treffen möglich oder im Rahmen einer telefonischen Konferenzschaltung.

4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

5. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder notwendig.

6. Über die Beschlüsse wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

7. Beschlüsse der Mitgliederversammlung können auch ohne Versammlung gefasst werden, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich abgeben. Beschlüsse können auch online gefasst werden, per E-Mail, Chat oder Skype-Telefonie oder per Telefonkonferenz.

8. Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.

 

§12 Aufgaben der Mitgliederversammlung 

Aufgaben der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung entscheidet über

-        die Wahl des Vorstandes,

-        die Wahl von zwei Kassen- und Rechnungsprüfern,

-        die Wahl des Schriftführers

-        die Jahresrechnung,

-        die Entlastung des Vorstandes,

-        die Beiträge, Aufnahmegelder und Umlagen,

-        die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins und

-        Beschwerden nach §5 Abs. 3

Beschlüsse über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder.

 

§ 13 Finanzen

1. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Fördermitgliedsbeiträgen, Sachspenden, Spenden, Patenschaften und öffentlichen Zuschüssen.

2. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 14 Datenschutz 

1. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines werden im Verein

unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes

neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern

digital gespeichert: Name, Adresse, Nationalität, Geburtsort, Geburtsdatum,

Geschlecht, Telefonnummer, E-Mailadresse, Bankverbindung, Zeiten der

Vereinszugehörigkeit.

2. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist

es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen

Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten

zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem

Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.

3. Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der

Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen

Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses

Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.

4. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen

Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner

Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten

und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische

Medien.

5. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und

Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer

ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen

Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter

Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu

verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

6.. Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der

DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person

gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf

Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und

Übertragbarkeit seiner Daten.

7. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht,

sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder

satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere

Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz

1 gelöscht.

8. Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische

und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.

 

§ 15 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

Über die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Tierschutzes.

Die Satzung wurde am 09.10.2020 in der Gründungsmitgliederversammlung beschlossen.

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Merkblatt Informationspflichten  nach Artikel 13 und 14 DSGVO

 

1.Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle und Kontaktdaten

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts:

Handicap Pferd im Glück e.V.

Lenninghof 45

57392 Schmallenberg

E-Mail: Handicappferd-im-glueck.de

Für Fragen oder auch Anregungen zum Datenschutz generell und zu unserer Datenschutzerklärung, wenden Sie sich bitte an uns.
 Auf Antrag informieren wir Sie über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

2. Zwecke und Rechtsgrundlage, auf der wir Ihre Daten verarbeiten

Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie anderen anwendbaren Datenschutzvorschriften. Wir verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung des von Ihnen beauftragten Spenden-/Mitgliedeinzuges, zur Pflege der laufenden Förderbeziehung und um Ihnen Informationen über unsere aktuellen Kampagnen zuzusenden, falls Sie das ausdrücklich wünschen. An das mit dem Bankeinzug beauftragte Kreditinstitut übermitteln wir Daten nur, soweit es für die Durchführung des Spenden- / Mitgliedeinzuges erforderlich ist. 

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen. Weitere Einzelheiten oder Ergänzungen zu den Zwecken der Datenverarbeitung können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen, Formularen, einer Einwilligungserklärung und / oder anderen Ihnen bereitgestellten Informationen entnehmen.

2.1 Zwecke zur Erfüllung eines Vertrages oder von vorvertraglichen Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung unserer Verträge mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge, Verwaltung von Spenden und Ausstellen von Spendenquittungen sowie zur Durchführung von Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen vorvertraglicher Beziehungen, z.B. mit Interessenten. Insbesondere dient die Verarbeitung damit der Erbringung von Leistungen entsprechend Ihren Aufträgen und Wünschen und umfasst die hierfür notwendigen Dienstleistungen, Maßnahmen und Tätigkeiten.

2.2 Zwecke im Rahmen eines berechtigten Interesses von uns oder Dritten (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten gegebenenfalls, wenn es erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder Dritten zu wahren, insbesondere für Zwecke:

§  von Aufnahme- und Zuschussanträgen, u. a. für EÜR, Bescheide Finanzamt, Satzungen, Protokolle von Mitgliederversammlungen etc.

§  der Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, die nicht unmittelbar dem Vertragsverhältnis zuzuordnen sind

§  der eingeschränkten Speicherung der Daten, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist

§  der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, soweit nicht ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

2.3 Zwecke im Rahmen Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO)

Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zum Erhalt des Newsletters) kann auch aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgen. In der Regel können Sie diese jederzeit widerrufen. Grundsätzlich gilt, dass der Widerruf einer Einwilligung erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen und bleiben rechtmäßig.

2.4 Zwecke zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO)

Wie jeder, der sich am Wirtschaftsgeschehen beteiligt, unterliegen auch wir einer Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen. Primär sind dies gesetzliche Anforderungen (z.B. Betriebsverfassungsgesetz, Sozialgesetzbuch, Handels- und Steuergesetze, Allgemeines Geleichbehandlungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Abgabenordnung), aber auch gegebenenfalls aufsichtsrechtliche oder andere behördliche Vorgaben (z.B. Berufsgenossenschaft). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention und vermögensgefährdender Straftaten, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie die Archivierung von Daten zu Zwecken des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie der Prüfung durch Steuer- und andere Behörden. Darüber hinaus kann die Offenlegung personenbezogener Daten im Rahmen von behördlichen/gerichtlichen Maßnahmen zu Zwecken der Beweiserhebung, Strafverfolgung oder Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich werden.

3. Die von uns verarbeiteten Datenkategorien, soweit wir Daten nicht unmittelbar von Ihnen erhalten, und deren Herkunft

Soweit dies für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich ist, verarbeiten wir von anderen Unternehmen oder sonstigen Dritten (z.B. Qualitätsbewertung oder Beschwerden von Kunden / Lieferanten / Verbrauchern) zulässigerweise erhaltene personenbezogene Daten.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten

Innerhalb unseres Hauses erhalten diejenigen Mitarbeiter Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder im Rahmen der Bearbeitung und Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an externe Stellen erfolgt ausschließlich

§  wenn Sie uns eine Einwilligung zur Übermittlung an Dritte gegeben haben,

§  aufgrund unseres berechtigten Interesses oder des berechtigten Interesses des Dritten für im Rahmen der unter Ziffer 2.2 genannten Zwecke (z.B. an Behörden, Auskunfteien, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichte, Gutachter, konzernangehörige Unternehmen, Landesverbände oder den Deutschen Tierschutzbund)

§  zu Zwecken der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, nach denen wir zur Auskunft, Meldung oder Weitergabe von Daten verpflichtet sind oder die Datenweitergabe im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Ziffer 2.4)

§  soweit externe Dienstleistungsunternehmen Daten in unserem Auftrag als Auftragsverarbeiter oder Funktionsübernehmer verarbeiten

Soweit wir Dienstleister im Rahmen einer Auftragsverarbeitung beauftragen, unterliegen Ihre Daten dort den gleichen Sicherheitsstandards wie bei uns. In den übrigen Fällen dürfen die Empfänger die Daten nur für die Zwecke nutzen, für die sie Ihnen übermittelt wurden.

Wir werden Ihre Daten darüber hinaus nicht an unbefugte Dritte weitergeben.

5. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung. Das schließt auch die Anbahnung eines Vertrages (vorvertragliches Rechtsverhältnis) und die Abwicklung eines Vertrages mit ein.

Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Die vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel zehn Jahre über das Ende der Geschäftsbeziehung bzw. des vorvertraglichen Rechtsverhältnisses hinaus. Soweit Tiere betroffen sind gehen wir von einem enden der Beziehungen erst mit dem Tod des Tieres aus.

Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten und Rechte nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist zur Erfüllung der unter Ziffer 2.2 aufgeführten Zwecke aus einem überwiegenden berechtigten Interesse erforderlich.

6. Verarbeitung Ihrer Daten in einem Drittland oder durch eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums ist derzeit nicht angedacht.

7. Ihre Datenschutzrechte

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie uns gegenüber Ihre Datenschutzrechte geltend machen:

§  So haben Sie das Recht, von uns Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten nach den Regeln von Art. 15 DSGVO (ggf. mit Einschränkungen nach § 34 BDSG) zu erhalten. Auch haben Sie das Recht, Ihre Daten unter den Voraussetzungen von Art. 20 DSGVO in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder sie einem Dritten zu übermitteln.

§  Auf Ihren Antrag hin werden wir die über Sie gespeicherten Daten nach Art. 16 DSGVO berichtigen, wenn diese unzutreffend oder fehlerhaft sind.

§  Darüber hinaus haben Sie das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit uns gegenüber mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (vgl. Ziffer 2.3).

§  Wenn Sie es wünschen, werden wir Ihre Daten nach den Grundsätzen von Art. 17 DSGVO löschen, sofern andere gesetzliche Regelungen (z. B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Einschränkungen nach § 35 BDSG) oder ein überwiegendes Interesse unsererseits (z.B. zur Verteidigung unserer Rechte und Ansprüche) dem nicht entgegenstehen. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO können Sie von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken. Ferner können Sie gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch nach Art. 21 DSGVO einlegen, aufgrund dessen wir die Verarbeitung Ihrer Daten beenden müssen. Dieses Widerspruchsrecht gilt allerdings nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände Ihrer persönlichen Situation, wobei Rechte unseres Hauses Ihrem Widerspruchsrecht gegebenenfalls entgegenstehen können.

§  Ferner steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO). Wir empfehlen allerdings, eine Beschwerde zunächst immer an die genannte Anschrift zu richten.

Ihre Anträge über die Ausübung ihrer Rechte sollten nach Möglichkeit schriftlich an die oben angegebene Anschrift adressiert werden